09.05.2012 Nachrichtenübersicht

Ist die sog. Zinsschranke verfassungsgemäß?

Es bestehen verfassungsrechtliche Zweifel, soweit durch die Rückausnahme der sog. Zinsschranke nicht nur
Umgehungsgestaltungen erfasst werden, bei denen die Gefahr einer Verlagerung von
Steuersubstrat besteht, sondern auch Zinsaufwendungen für übliche, lediglich
durch Bürgschaften gesicherte Bankdarlehen. Insoweit könnte es an der
ausreichend zielgenauen Formulierung der Regelung als Missbrauchstypisierung
fehlen (BFH 13.3.2012, I B 111/11).

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