25.05.2012 Nachrichtenübersicht

Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker nach Entrichtung der

Für den Fall, dass der Bedachte die Schenkungsteuer entrichtet, kann sie auch dann nicht mehr gegenüber dem Schenker
festgesetzt werden, wenn die Steuer dem Bedachten aufgrund eines durch
unrichtige Angaben erwirkten Änderungsbescheids zunächst erstattet und später
diesem gegenüber wieder in der ursprünglichen Höhe festgesetzt wird. Die
rechtmäßige Festsetzung einer Steuer durch Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 1
AO setzt das Bestehen eines Steueranspruchs voraus und führt nicht selbst zum
Entstehen eines Steueranspruchs (BFH 29.2.2011, II R 19/10).
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