25.05.2012 Nachrichtenübersicht |
Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker nach Entrichtung der
Für den Fall, dass der Bedachte die Schenkungsteuer entrichtet, kann sie auch dann nicht mehr gegenüber dem Schenker
festgesetzt werden, wenn die Steuer dem Bedachten aufgrund eines durch unrichtige Angaben erwirkten Änderungsbescheids zunächst erstattet und später diesem gegenüber wieder in der ursprünglichen Höhe festgesetzt wird. Die rechtmäßige Festsetzung einer Steuer durch Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO setzt das Bestehen eines Steueranspruchs voraus und führt nicht selbst zum Entstehen eines Steueranspruchs (BFH 29.2.2011, II R 19/10). |
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