29.05.2012 Nachrichtenübersicht |
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Fahrzeugaufwendungen sind
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Kosten eines ihm vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellten
Fahrzeugs sind abzugsfähig. Nach dem klaren Wortlaut des § 8 Abs. 2 S. 4 EStG ist im Rahmen der individuellen Ermittlung des Nutzungsvorteils nach Maßgabe der Fahrtenbuchmethode allein auf die durch das Kfz entstehenden Aufwendungen abzustellen ist, und zwar unabhängig davon, wer diese trägt (FG Münster 28.3.2012, 11 K 2817/11 E). |
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