29.05.2012 Nachrichtenübersicht

Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Fahrzeugaufwendungen sind

Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Kosten eines ihm vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellten
Fahrzeugs sind abzugsfähig. Nach dem klaren Wortlaut des § 8 Abs. 2 S. 4 EStG
ist im Rahmen der individuellen Ermittlung des Nutzungsvorteils nach Maßgabe der
Fahrtenbuchmethode allein auf die durch das Kfz entstehenden Aufwendungen
abzustellen ist, und zwar unabhängig davon, wer diese trägt (FG Münster 28.3.2012, 11 K 2817/11 E).
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