30.05.2012 Nachrichtenübersicht

Zu den Mindestanforderungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Der BFH hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbes. Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Dem ist nicht entsprochen, wenn als
Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit
nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden (BFH 1.3.2012, VI R 33/10).

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