Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer keine verdeckte Gewinnausschüttung
Leitet eine Kapitalgesellschaft an sie erstattete Rentenversicherungsbeiträge an eine Arbeitnehmerin, die zugleich Ehefrau des Alleingesellschafters ist, weiter, ist darin keine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter zu sehen. Die Leistung an die Sozialversicherung ist wegen der angenommenen Sozialversicherungspflicht im Anstellungsverhältnis und nicht im Gesellschaftsverhältnis begründet; daher kann auch der umgekehrte Vorgang, die Weiterleitung erstatteter Beiträge, nur im Anstellungsverhältnis begründet sein (FG Münster 21.3.2012, 7 K 4640/09 E).
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