27.04.2012 Nachrichtenübersicht

Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer keine verdeckte Gewinnausschüttung

Leitet eine Kapitalgesellschaft an sie erstattete Rentenversicherungsbeiträge an eine
Arbeitnehmerin, die zugleich Ehefrau des Alleingesellschafters ist, weiter, ist
darin keine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter zu sehen. Die
Leistung an die Sozialversicherung ist wegen der angenommenen
Sozialversicherungspflicht im Anstellungsverhältnis und nicht im
Gesellschaftsverhältnis begründet; daher kann auch der umgekehrte Vorgang, die
Weiterleitung erstatteter Beiträge, nur im Anstellungsverhältnis begründet
sein (FG Münster 21.3.2012, 7 K 4640/09 E).



 

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