04.04.2012 Nachrichtenübersicht

Zum Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

Zur Klärung der beruflichen Veranlassung bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise sind auch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 (Az.: GrS 1/06) die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale weiter anzuwenden. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige - wie hier - mit der Teilnahme an der Reise eine allgemeine Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung erfüllt oder die Reise von einem Fachverband angeboten wird (BFH 19.1.2012, VI R 3/11).
nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr