11.04.2012 Nachrichtenübersicht |
Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist verfassungsgemäß
Die Verpflichtung der Unternehmer, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die elektronische Datenübermittlung den Unternehmern wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist (lt. Urteil des BFH 14.3.2012, XI R 33/09).
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