28.03.2012 Nachrichtenübersicht

Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

Eine Hochschule (Universität) ist nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen, auch wenn diese

häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitstudiums aufgesucht wird

(Änderung der Rechtsprechung in BFH-Urteilen vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II

2008, 825, und vom 22. Juli 2003 VI R 190/97, BFHE 203, 111, BStBl II 2004, 886).

Fahrtkosten von Studentinnen und Studenten zur Hochschule (Universität) sind deshalb nicht mit

der Entfernungspauschale, sondern in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 VI R 44/10).

 

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