01.03.2012 Nachrichtenübersicht

Erleichterungen bei Bilanzregelungen für Kleinstunternehmen

Die Bundesregierung hat in der Europäischen Union Erleichterungen bei Bilanzregelungen und

Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen auf den Weg gebracht. Der Rat der Wirtschafts- und

Finanzminister in Brüssel verabschiedete am 21. Februar die so genannte Micro-Richtlinie mit den

Stimmen Deutschlands. Ziel der Regelung ist es, besonders den kleinsten Unternehmen bürokratische

Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen. Gerade für als GmbH oder GmbH & Co. KG

geführte mit geringem Umsatz und nur wenigen Mitarbeitern stellen die Bilanzregelungen eine große

Belastung dar.

Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u.a. folgende Erleichterungen:

- Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten. Kleinstunternehmen dürfen beispielsweise auf den

umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten.

- Einschränkung der Veröffentlichungspflicht. Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von

Kleinstunternehmen gegenüber der breiten Öffentlichkeit ist nicht mehr zwingend erforderlich. Vielmehr

können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass es ausreicht, wenn Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse

nur noch an ein Register übersenden, wo sie nur bei Nachfrage an Dritte zur Information herausgegeben

werden.

Von den Befreiungen profitieren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte

unterschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die Erleichterungen. Das

Bundesjustizministerium hatte sich sogar für noch weitergehende Entlastungen ausgesprochen.

Vorbehalte aus anderen Mitgliedsstaaten konnten gemeinsam mit Frankreich in einem Kompromiss

entkräftet werden. Die Richtlinie kann nun in Kraft treten und gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit,

Erleichterungen umzusetzen und Unternehmen künftig zu entlasten.

Quelle: www.bmj.de

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