Zur Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Wohnung bei vereinbartem anschließendem Verkauf an den Mieter
Bei der Vermietung einer Wohnung kann auch dann eine Überschusserzielungsabsicht vorliegen, wenn mit dem Mietvertrag zugleich eine Veräußerung an den Mieter nach Ablauf der Mietdauer vereinbart wird. Entscheidend ist, dass der Steuerpflichtige die Absicht hat, einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben auf die Dauer der Nutzung der Einkunftsquelle zu erzielen (lt. Urteil des FG Münster 20.1.2012, 12 K 4690/08 E).
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