Nach Gesetzesänderung gelten erneut strenge Regeln für den Nachweis von Krankheitskosten
Nach der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geschaffenen Neuregelungen der §§ 33 Abs. 4 EStG, 64 EStDV gelten nunmehr erneut erhöhte Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten. Damit profitieren Betroffene nicht mehr von der geänderten Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2010, wonach ein formalisierter Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein vorheriges amtsärztliches Attest nicht erforderlich sei (lt. Urteil des FG Münster 18.1.2012, 11 K 317/09 E ).
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