08.02.2012 Nachrichtenübersicht |
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Abzug der verkehrsgünstigsten Strecke\"Offensichtlich verkehrsgünstigere\" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten. Ob eine Straßenverbindung aufgrund einer zu erwartenden Zeitersparnis als \"offensichtlich verkehrsgünstiger\" anzusehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Insbesondere ist nicht in jedem Fall eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten erforderlich (BFH-Urteil vom 16. November 2011 VI R 19/11).
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