Betrieb von Photovoltaikanlagen kann günstige gewerbesteuerliche Besteuerung von Wohnungsbauunternehmen hindern
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Immobilie steht der günstigen gewerbesteuerliche Besteuerung von Wohnungsbauunternehmen (erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG) jedenfalls dann entgegen, wenn der produzierte Strom gegen Vergütung in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird. Es handelt sich dabei um eine von der Grundstücksnutzung und -verwaltung unabhängige gewerbliche Tätigkeit ( lt. Urteil des FG Berlin-Brandenburg 13.12.2011, 6 K 6181/08).
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