04.01.2012 Nachrichtenübersicht

Keine Anwendung der 1-Prozent-Regelung bei Überlassung des Dienstwagens lediglich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Die Anwendung der 1-Prozent-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Allein die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 2 EStG (lt. BFH 6.10.2011, VI R 56/10).

nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr