Keine Anwendung der 1-Prozent-Regelung bei Überlassung des Dienstwagens lediglich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Die Anwendung der 1-Prozent-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Allein die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 2 EStG (lt. BFH 6.10.2011, VI R 56/10).
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