Zu privaten Veräußerungsgeschäften bei einem - zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten - Grundstück
Wer ein Grundstück innerhalb des maßgeblichen Veräußerungszeitraums im Privatvermögen anschafft und aus dem Privatvermögen wieder veräußert, muss die Wertsteigerungen im Privatvermögen seit der Anschaffung versteuern, auch wenn er das Grundstück zeitweise im Betriebsvermögen gehalten hat. Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft ist in diesem Fall um den im Betriebsvermögen zu erfassenden Gewinn (als Unterschied zwischen Einlage- und Entnahmewert) zu korrigieren (lt. Urteil des BFH 23.8.2011, IX R 66/10).
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