Maßgebliche Kriterien für die Anwendung von Schätzungen bei Anklagen wegen Steuerhinterziehung
Wird eine Anklage wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltens von Arbeitsentgelten auf eine Schätzung gestützt, obwohl eine exaktere Berechnung nach weiteren Ermittlungen, die zwar keinen unangemessenen Aufwand erfordern, jedoch über lediglich ergänzende Beweiserhebungen i.S.v. § 202 StPO hinausgehen, möglich ist, so rechtfertigt dies die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Andernfalls würde die Hauptverhandlung mit unnötigem Aufklärungsaufwand belastet (lt. Urteil des OLG Celle 19.7.2011, 1 Ws 271-274/11).
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