09.09.2011 Nachrichtenübersicht

Keine Ansparabschreibung für auf Datenträgern gespeicherte Software

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist selbständige Software aller Kategorien grundsätzlich als immaterielles Wirtschaftsgut einzustufen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist (lt. Urteil des BFH 18.5.2011, X R 26/09).

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