Zur Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis
Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG sind Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Grundstücken steuerbar, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Muss der Vermächtnisnehmer für den Erwerb eines vermachten Grundstücks eine Gegenleistung erbringen, deren Wert die vermächtnisweise Zuwendung nicht ausgleicht, stellt der Grundstückserwerb einen teilentgeltlichen und damit im Rahmen der Besteuerung aufteilbaren Vorgang dar (FH 29.6.2011, IX R 63/10).
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