Nachträgliche Schuldzinsen künftig bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten zu berücksichtigen?
Es bestehen ernsthafte Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weiterhin nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Das FG hat im vorliegenden Verfahren die Vollziehung eines entsprechenden Steuerbescheids ausgesetzt, da der BFH zwischenzeitlich die Revision in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren zugelassen hat und sowohl in der Literatur als auch von Richtern des BFH Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung geäußert worden sind (lt. FG-Urteil Düsseldorf 30.5.2011, 9 V 1474/11 A).
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