15.06.2011 Nachrichtenübersicht

Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge können als Steuerhinterziehung gewertet werden

Unterlassene Angaben zum Bezug von Rentenzahlungen können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Insoweit ist es ausreichend, wenn der Steuerpflichtige anhand einer laienhaften Bewertung der Tatsachen erkennt, dass ein Steueranspruch existiert, auf den er einwirken kann, da ansonsten nur die Strafbarkeit von Steuerfachleuten in Betracht käme (lt. Urteil des FG Rheinland-Pfalz 23.3.2011, 2 K 1592/10).

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