Zum Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage
Nachweise über die Einzahlung von Stammeinlagen im Hinblick auf daraus resultierende Anschaffungskosten i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG müssen nach 20 Jahren seit Eintragung der GmbH nicht ausschließlich durch den entsprechenden Zahlungsbeleg geführt werden. Allein der Umstand, dass ein unmittelbares Beweismittel aus dem Bereich des Steuerpflichtigen nicht zur Verfügung steht, entbindet das FG nicht vom Untersuchungsgrundsatz und von einer Gesamtwürdigung aller vorhandenen Indizien ( lt. Urteil des BFH 8.2.2011, IX R 44/10).
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