08.06.2011 Nachrichtenübersicht

Zur Auszahlung einer Steuererstattung auf ein anderes als das ursprünglich vereinbarte Konto

Haben beide Eheleute vor ihrer Trennung in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung die Auszahlung etwaiger Erstattungsbeträge auf das dem Ehemann zustehende Konto beantragt, so kann das Finanzamt hinsichtlich des auf den Ehemann entfallenden hälftigen Anteils an dem Erstattungsanspruch nicht schuldbefreiend auf das Konto der Ehefrau zahlen. Eine allein von der Ehefrau unterschriebene gegenteilige Erklärung ändert daran nichts (lt. Urteils des FG Düsseldorf 5.5.2011, 4 K 3880/09 AO).

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