11.05.2011 Nachrichtenübersicht |
Riesterrente: Zulagenanspruch kann nachträglich gesichert werdenDas Bundeskabinett hat am 4.5.2011 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente bringen soll. Damit reagiert die Bundesregierung auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten. Beispiel: Viele haben das in der Vergangenheit übersehen. Sie werden nun darüber informiert, dass und wie sie ihre - oft geringen - Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage (wieder) erhalten können. Das Verfahren soll unbürokratisch ablaufen. Betroffene Riester-Anleger müssen lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere kümmern sich der Anbieter und die Zulagenstelle. Die Zulagenstelle wird die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen. Für die Zukunft wird das Problem dadurch gelöst, dass ab 2012 alle Riester-Sparer immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 € im Jahr auf ihren Vertrag einzahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten. |
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