Kein Vorsteuerabzug beim Aufbau einer Oldtimersammlung
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische wirtschaftliche Tätigkeit setzt gegenüber einer privaten Sammlertätigkeit (hier: Fahrzeugsammlung) voraus, dass sich der Sammler bereits während des Aufbaus der Sammlung wie ein Händler verhält. Ist kein häufiger und kurzfristiger Umschlag erheblicher Sachwerte beabsichtigt, sondern sollen die Gegenstände zur langfristigen "Wertsteigerung" anspruchsvoll präsentiert und museumsartig aufbewahrt werden, so spricht dies für eine Sammlertätigkeit (lt. Urteil des BFH 27.1.2011, V R 21/09).
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