Zur Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption
In der Einräumung einer Option ist nach BFH-Rechtsprechung eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung zu sehen, die losgelöst von dem nachfolgenden (Rück-) Übertragungsgeschäft zu beurteilen ist. Verpflichtet sich ein Kraftfahrzeughändler dazu, verkaufte Kraftfahrzeuge auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen und erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen (lt. Urteil des BFH 17.11.2010, I R 83/09).
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