09.03.2011 Nachrichtenübersicht

Ringweise getätigte Anteilsveräußerungen zur Verlustnutzung sind nicht rechtsmissbräuchlich

Die verlustbringende Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteils an einen Mitgesellschafter ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Veräußerer im engen zeitlichen Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter dessen in gleicher Höhe bestehenden Gesellschaftsanteil an derselben Gesellschaft erwirbt. Vielmehr ändert sich durch den erneuten Anteilserwerb die steuerrechtliche Ausgangslage ( lt. Urteil des BFH 7.12.2010, IX R 40/09).

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