19.01.2011 Nachrichtenübersicht |
Preis für Konkurrenzverbot bei Geschäftsveräußerung unterliegt nicht der UmsatzsteuerDer Ausgleich für ein Konkurrenzverbot, das im Zuge einer Unternehmensveräußerung vereinbart wird, ist nach § 1 Abs. 1a UStG nicht mit Umsatzsteuer zu belasten. Dies gilt insbesondere, als dem Konkurrenzverbot neben dem eigentlichen Unternehmensverkauf keine eigene wirtschaftliche Bedeutung zukommt (FG Münster 17.12.2010, 15 K 2529/07 U). |
Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps. | |
Hier Route planen |
Tel: | +49 (0) 2242/918280 |
Mobile: | +49 (0) 2242/918282-9 |
E-Mail: | info@stb-bohn.de |
Mo.-Fr.: | 900 − 1800 Uhr |