02.02.2011 Nachrichtenübersicht |
EU-Kommission stuft Steuervorteil für strauchelnde Unternehmen in Deutschland als illegal einDie EU-Kommission hat am 26.1.2011 beschlossen, dass die sog. Sanierungsklausel im deutschen Unternehmenssteuerungsrecht, die es wirtschaftlich schlecht dastehenden Unternehmen trotz Eigentümerwechsels ermöglicht, Verluste gegen zukünftige Gewinne zu verrechnen, als nicht zugelassene staatliche Beihilfe anzusehen ist. Die deutschen Steuerbehörden müssen diese Beihilfen nun zurückfordern. Die Klausel verschafft laut EU-Kommission nur angeschlagenen Unternehmen und möglicherweise ihren Käufern einen klaren finanziellen Vorteil. Andere Unternehmen hätten dagegen keine Möglichkeit der Verlustverrechnung, sobald ein maßgeblicher Wechsel in der Eigentümerstruktur vollzogen wird. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission eine Liste der Begünstigten zu übermitteln und sie über den Gesamtbetrag an zurückzufordernder Beihilfe zu informieren. Die Sanierungsklausel wurde im Juli 2009 mit einem rückwirkenden Anwendungszeitraum ab dem 1.1.2008 verabschiedet. Sie wurde der Kommission nicht angemeldet, sondern diese erfuhr davon über Presseberichterstattung. Wenn ein Unternehmen Schwierigkeiten hat und die Regierung beschließt, Geld für seine Rettung und Umstrukturierung zu gewähren, so ist dies nur nach einer individuellen Anmeldung an die Kommission möglich. Die Kommission muss dann untersuchen, ob das Unternehmen mittelfristig überlebensfähig ist und die Beihilfe auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt ist, um eine Verzerrung des Wettbewerbs zu beschränken. |
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