04.02.2011 Nachrichtenübersicht |
Verpflegung bei Seminaren ist grundsätzlich nicht steuerfreiNach EuGH-Rechtsprechung sind Umsätze nur dann mit einer Seminardienstleistung "eng verbunden" und deshalb steuerfrei, wenn sie tatsächlich als Nebenleistungen zum Unterricht, der die Hauptleistung ist, erbracht werden. Somit ist die Verpflegung von Seminarteilnehmern nur bei geringfügigen Verpflegungsleistungen nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei (BFH 7.10.2010, V R 12/10). |
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