04.02.2011 Nachrichtenübersicht

Verpflegung bei Seminaren ist grundsätzlich nicht steuerfrei

Nach EuGH-Rechtsprechung sind Umsätze nur dann mit einer Seminardienstleistung "eng verbunden" und deshalb steuerfrei, wenn sie tatsächlich als Nebenleistungen zum Unterricht, der die Hauptleistung ist, erbracht werden. Somit ist die Verpflegung von Seminarteilnehmern nur bei geringfügigen Verpflegungsleistungen nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei (BFH 7.10.2010, V R 12/10).

nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr