Zum Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte
Die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte muss gem. § 1a Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 S. 4 EStG 2002 durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen werden. Für die Pflicht zur Vorlage einer sog. "Nullbescheinigung" spricht insbesondere, dass nach dem Gesetzeszweck die Vorlage der Bescheinigung nicht allein der Erleichterung der Berechnung der Einkünfte, sondern auch der Verhinderung der Inanspruchnahme ungerechtfertigter Steuervorteile dienen soll (lt. BFH 8.9.2010, I R 80/09).
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