12.01.2011 Nachrichtenübersicht

Krankheitsbedingte Heimkosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind die Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Der Aufenthalt kann auch dann krankheitsbedingt sein, wenn keine zusätzlichen Pflegekosten entstanden sind und kein Merkzeichen "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist (lt. BFH 13.10.2010, VI R 38/09).

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