14.12.2022 Nachrichtenübersicht |
BMAS: Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert
Bis Ende Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang und die Öffnung für Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehenBundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 14.12.2022Mit der Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Trotz der durch Putins schrecklichen Angriffskrieg verursachten unsicheren wirtschaftlichen Situation, ist die Lage am Arbeitsmarkt weiter stabil. Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten. Deswegen verlängern wir jetzt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023. Auch Leiharbeiternehmerinnen und -arbeitnehmer profitieren davon weiter. Damit schaffen wir sichere Perspektiven über den Winter hinaus. Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Darauf ist Verlass. Die Verordnung regelt im Einzelnen:
Die Regelungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. |
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