16.12.2021 Nachrichtenübersicht

Umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise

 

Mit BMF-Schreiben v. 14.12.2021 hat die Finanzverwaltung umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-Krise verlängert.

Die folgenden umsatzsteuerlichen Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise, die bis zum 31.12.2021 befristet sind, werden bis zum 31.12.2022 verlängert:
  • Unentgeltliche Wertabgaben hinsichtlich medizinischem Material oder Personal,
  • Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Arbeitnehmern,
  • Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung.

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