23.07.2021 Nachrichtenübersicht |
Steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden
Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 20 vom 23.7.2021Bund und Länder haben in Sondersitzungen zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses die für Naturkatastrophen vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen erweitert und die Berücksichtigung dieser Maßnahmen auch in den nicht vom Hochwasser betroffenen Ländern geregelt. Aufgrund der Starkregenfälle und des damit einhergehenden Hochwassers Mitte Juli sind in mehreren Ländern beträchtliche Schäden entstanden. Mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen hatten die obersten Finanzbehörden mehrerer betroffener Länder bereits sog. Katastrophenerlasse herausgegeben. Darin enthalten sind verschiedene steuerliche Erleichterungen. Die Erleichterungen sollen ausgeweitet und weiter konkretisiert werden, um noch besser und schneller auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren zu können. Bund und Ländern haben sich in Sondersitzungen u.a. auf Folgendes verständigt:
Die betroffenen Länder haben bereits angekündigt, ihre bereits herausgegebenen Katastrophenerlasse entsprechend anzupassen. Zudem haben Bund und Länder vereinbart, dass die steuerlichen Erleichterungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe auch dann greifen, wenn die zuwendende Person nicht in einem vom Hochwasser betroffenen Land wohnt. Dadurch wird aus steuerrechtlicher Sicht sichergestellt, dass alle Zuwendungen die Betroffenen schnell und unbürokratisch erreichen und dass das ehrenamtliche Engagement nicht vor den Landesgrenzen Halt macht. |
Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps. | |
Hier Route planen |
Tel: | +49 (0) 2242/918280 |
Mobile: | +49 (0) 2242/918282-9 |
E-Mail: | info@stb-bohn.de |
Mo.-Fr.: | 900 − 1800 Uhr |