13.11.2020 Nachrichtenübersicht |
Zahlung von VerwarnungsgeldernDer Arbeitgeber als Halter eines Kfz leistet die Zahlung eines Verwarnungsgeldes wegen einer ihm gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt daher nicht zu Arbeitslohn des die Ordnungswidrigkeit begehenden Arbeitnehmers (lt. BFH v. 13.8.2020 - VI R 1/17). |
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