18.09.2019 Nachrichtenübersicht |
Die Grundstücksenteignung stellt kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG darDer Eigentumsverlust durch Enteignung ist keine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Das hat der BFH mit seinem aktuellen Urteil vom 23.07.2019 IX R 28/18 zu § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden, da der Entzug des Eigentums ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfindet. |
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