20.09.2019 Nachrichtenübersicht |
Anforderungen an einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines FrühstücksUnbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot mit einem Heißgetränk stellen kein Frühstück i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SvEV dar. Für die Annahme eines (einfachen) Frühstücks muss jedenfalls ein Aufstrich oder Belag hinzutreten (BFH v. 3.7.2019 - VI R 36/17). |
Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps. | |
Hier Route planen |
Tel: | +49 (0) 2242/918280 |
Mobile: | +49 (0) 2242/918282-9 |
E-Mail: | info@stb-bohn.de |
Mo.-Fr.: | 900 − 1800 Uhr |