15.02.2019 Nachrichtenübersicht

Verfassungsrechtliche Zweifel an Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 %

Im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5 % für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. In einer anhaltenden Niedrigzinsphase hat dieser typisierende Zinssatz den Bezug zum langfristigen Marktzinsniveau verloren (lt. FG Hamburg v. 31.1.2019 - 2 V 112/18). 

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