09.11.2018 Nachrichtenübersicht |
Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenDer Bundestag hat am 8.11.2018 das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Hierzu gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des BVerfG und des BFH.
Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften bringt neben einer Haftung der Betreiber elektronischer Marktplätze im Internet (z.B. eBay, Amazon) u.a. die Wiedereinführung der Steuerbefreiung des Job-Tickets, Neuerungen bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen, die Inkraftsetzung der Steuerbefreiung für Sanierungserträge und eine Neuregelung der Verlustverwertungsbeschränkung rückwirkend ab 2007.
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