Zur steuerlichen Berücksichtigung von Schuldzinsen nach Veräußerung des Vermietungsobjekts
Eine neue Einkunftsquelle wird auch dann angeschafft, wenn der Veräußerungserlös zur Erzielung von Kapitaleinnahmen verwendet wird. Dies gilt sogar dann, wenn die bisherigen Darlehen aus dem Veräußerungserlös getilgt werden sollen, der Veräußerungserlös zu diesem Zweck auf ein Notaranderkonto gezahlt wird und der Notar den Betrag bis zur Schuldentilgung für kurze Zeit als Festgeld anlegt (FG Düsseldorf 10.7.2018, 10 K 1911/17 F).
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