05.09.2018 Nachrichtenübersicht

Mitarbeiter-Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen

Die Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Mit der Entscheidung stellt sich das FG Köln ausdrücklich gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des BMF an die Finanzämter (BMF-Schreiben vom 14.10.2015, IV C 5 - S 2332/15/100001, FG Köln 27.6.2018, 3 K 870/17). 

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