07.05.2018 Nachrichtenübersicht |
Neue Verteidigungsmöglichkeiten bei griffweisen Schätzungen und Sicherheitszuschlägen
In der Praxis der Betriebsprüfung der sog. Bargeldbranchen werden Unternehmer nicht selten mit pauschalen Sicherheitszuschlägen zum Umsatz und Gewinn konfrontiert. Betroffen sind insbesondere die Gastronomie, Friseurbetriebe, Taxiunternehmen und der Einzelhandel. Bisherige Praxis vieler Betriebsprüfungsstellen Ein Anwendungsfall der griffweisen Schätzung ist der in der Prüfungspraxis bei vielen Betriebsprüfern beliebte Sicherheitszuschlag. Dieser ist ein pauschaler Zuschlag zum Umsatz und Gewinn (prozentual oder in absoluten Werten pro Veranlagungszeitraum). Dieser Zuschlag wird hinsichtlich seiner Höhe häufig nur oberflächlich oder auch gar nicht näher begründet. Die bisherige Rechtsprechung mancher Finanzgerichte hatte eher großzügige Prüfungsmaßstäbe an Sicherheitszuschläge angelegt. Neue BFH-Rechtsprechung gibt ein wenig Hoffnung Nun hat der BFH die bisherige Rechtsprechung konkretisiert und deutlich relativiert:
Diese neue Rechtsprechung bietet Ansatzpunkte, der bisher oft vertretenen Schätzungspraxis Grenzen zu setzen. Rechtsanwalt Dirk Beyer hat hierzu in seinem Beitrag in der Fachzeitschrift Der Betrieb 2018, S. 985 die aktuelle Rechtsprechung näher beleuchtet. |
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