18.05.2018 Nachrichtenübersicht

Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer

Das BMF hat ein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen herausgegeben.

Nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 EStG gehören grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Daher führt hier sowohl die vergünstigte Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber als auch die vergünstigte Übereignung durch den Dritten zu einem geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer (BMF-Schreiben v. 17.11.2017 - IV C 5 - S 2334/12/10002-04, BStBl I 2017, S. 1546).

 

nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr