Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig
Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den "alten" Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Der Gesetzgeber muss spätestens bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung treffen. Bis dahin dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre, längstens aber bis zum 31.12.2024 angewandt werden (BVerfG 10.4.2018, 1 BvL 11/14 u.a.).
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